Ausbildung zum Feuerwehrmann
Die Ausbildung zum Feuerwehrmann ist sehr umfangreich und vielfältig. Die Ausbildung der Grundlagen erfolgt an der Kreisfeuerwehrschule in Tornesch Ahrenlohe. Dort werden die Lehrgangsteilnehmer zusammen mit Kameraden aus anderen Feuerwehren in den jeweiligen Bereichen ausgebildet.
Nach dieser Grundausbildung ist es Aufgabe der einzelnen Wehren, die Kameraden an den Dienstabenden weiterzubilden und die Ausbildung zu vertiefen.
Dies erfolgt aber nicht nur an den Dienstabenden. Es gibt auch zusätzliche Ausbildungstermine wie z.B. die patientengerechte Rettung aus verunfallten PKWs oder das Zusammenspiel zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr. Auch im Bereich Atemschutz gibt es weiterführende Ausbildungen, z.B. eine Wärmegewöhnung in einem Holz befeuerten Container oder ein Notfalltraining.
Nachfolgend ein Überblick über die Lehrgänge, die jeder Feuerwehrmann auf Kreisebene bewältigen muß.
Truppmann-Ausbildung 1 & 2 Grundlehrgang für jeden neuen Feuerwehrmann; 1 Jahr Grundausbildung muss zuvor in der örtlichen Wehr erfolgt sein (115 Std.). Dann folgt der Truppmannlehrgang mit 35 Std. auf Kreisebene. Die Einheiten im Löschangriff (FwDV3) in Theorie und Praxis, Tragbare Leitern, Rechtsgrundlagen, Verbrennungslehre, Gerätekunde, Fahrzeugkunde, Gefahren im Einsatz, Grundlagen des Katastrophenschutzes
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Sprechfunk Ausbildung Voraussetzung: erfolgreiche Truppmannausbildung Teil 1 In 16 Stunden bekommt man eine Ausbildung über die Kommunikation mit den in der Feuerwehr verwendeten Funkgeräten in Theorie und Praxis; Verhalten im BOS-Funk (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) |
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Atemschutzgeräteträger-Lehrgang Voraussetzung: mind. 2 Jahre Mitglied der FW, erfolgreiche Truppmannausbildung Teil 1 & 2, erfolgreicher Sprechfunkerlehrgang, Gesundheitsuntersuchung nach G26.3, kein Bartträger, bei Bedarf Maskenbrille Dauer: 25 Stunden Es wird das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten geübt. Außerdem werden verschiedene Atemschutzgeräte kennengelernt und Grundkenntnisse der Atmung vermittelt.
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Maschinisten-Lehrgang Voraussetzung: mind. 2 Jahre Mitglied der FW, Truppmannausbildung Teil 1 & 2. Die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betr. Fahrzeugklasse, Abgeschlossener Lehrgang Sprechfunk. Dauer: 35 Stunden
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Gefährliche Stoffe und Güter Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang Erfolgreiche Teilnahme am Atemschutzlehrgang Gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G26.3 Dauer 70 Stunden Inhalt: Das Tragen von Chemikalienschutzanzügen, kurz CSA, das richtige Erkunden von Einsatzstellen, sowie das stabilisieren und abarbeiten einer Einsatzlage mit gefährlichen Stoffen und Gütern sind feste Bestandteile des Lehrganges. Eine meist unterschätzte Aufgabe an den Einsatzstellen ist das richtige dekontaminieren der Einsatzkräfte oder das Bereitstellen einer Notdekontamination um verunfallte Kameraden ohne Zeitverzug aus der Einsatzstelle zu retten und entsprechend zu versorgen.
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Truppführer Ausbildung Voraussetzung: 3 Jahre Mitglied der FW, erfolgreiche Truppmannausbildung Teil 1 & 2 sowie die Module 1,2 und 3 der Technischen Hilfeleistung, abgeschlossener Lehrgang Sprechfunk und möglichst eine abgeschlossene Maschinistenausbildung Lehrgangsdauer: 39 Stunden Inhalte: Vertiefung der FwDV3, die Einheiten im Löscheinsatz Verbrennen und Löschen Taktisches Verhalten an der Einsatzstelle Gefahrstoffe ( Einführung) Einführung in die aktive Befehlsgebung
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Darüber hinaus werden die Führungskräfte an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee (Flensburg) weitergebildet. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule erfahren.